Infoveranstaltung am 20.03.2025 in Piding
Ein Unfall ist schnell passiert: ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Stolpern auf der
Treppe, ein Autounfall, ... Was ist zu tun, wenn sicherstellt werden soll, dass im Falle
einer Handlungsunfähigkeit im eigenen Sinne gehandelt wird?
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann ein bestimmtes
Vorgehen festgelegt bzw. eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen
Betroffenen handelt.
Was Viele nicht wissen: direkte Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Lebenspartner
werden nicht automatisch zu Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn sie in
schriftlichen Vorsorgedokumenten bestimmt wurden.
Herr Ortner vom Betreuungsverein BGL e.V. informiert im Rahmen der
Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und
Patientenverfügung am
Donnerstag, 20.03.2025 um 14 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Piding.
Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.