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Infoveranstaltung am 20.03.2025 in Piding


Ein Unfall ist schnell passiert: ein unglücklicher Sprung ins Wasser, ein Stolpern auf der 
Treppe, ein Autounfall, ... Was ist zu tun, wenn sicherstellt werden soll, dass im Falle 
einer Handlungsunfähigkeit im eigenen Sinne gehandelt wird?

 

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kann ein bestimmtes 
Vorgehen festgelegt bzw. eine Vertrauensperson bestimmt werden, die für einen 
Betroffenen handelt.

 

Was Viele nicht wissen: direkte Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Lebenspartner 
werden nicht automatisch zu Bevollmächtigten, sondern nur dann, wenn sie in 
schriftlichen Vorsorgedokumenten bestimmt wurden.

 

Herr Ortner vom Betreuungsverein BGL e.V. informiert im Rahmen der
Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und 
Patientenverfügung am

 

Donnerstag, 20.03.2025 um 14 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Piding.

 

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

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