Meldeamt
Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundeszentralregister ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nimmt jede Meldestelle entgegen, bei der Sie eine Wohnung gemeldet haben. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Das Führungszeugnis können Sie entweder durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder über das Online-Service-Portal der Gemeinde Piding beantragen.
Es gibt Führungszeugnisse für behördliche und private Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.
Achtung: Ein erweitertes Führungszeugnis kann nicht online bestellt werden, da die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers (soziale Einrichtung) vorgelegt werden muss.
Gebühr:
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig. Der Betrag kann bar bei persönlicher Antragstellung eingezahlt werden. Der Betrag wird bei Antrag über das Online-Service-Portal der Gemeinde Piding per Lastschrift eingezogen.
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Beleg-Art N (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber)
Beleg-Art O (zur Vorlage bei einer Behörde) - ist derzeit nicht möglich
kein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis online möglich!!
Das Bundesamt für Justiz prüft derzeit, ob die Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden wieder möglich sein kann.
Wir können dies leider nicht beeinflussen und bitten daher um Verständnis.