Wohnungsgeberbestätigung
Bei An- bzw. Ummeldung einer Wohnung ist ab 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz vorzulegen.
Wohnungsgeberbestätigung online direkt an die Gemeindeverwaltung senden
Formular ausdrucken und zur Anmeldung mitbringen
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