Passamt - Nutzen Sie die Möglichkeit online einen TErmin zu buchen
Reisepass & Personalausweis für Bürger mit Hauptwohnsitz in Piding
Folgende Ausweispapiere können im Passamt der Gemeinde Piding beantragt werden:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
Pass-/Personalausweis Statusabfrage
Den Bearbeitungsstand ihrer beantragten Dokumente können Sie hier abfragen:
Verlust
Bei Verlust eines Dokuments können Sie hier eine Verlustmeldung online tätigen:
Verlustmeldung Personaldokument
Informationen zu den Ausweisdokumenten
Personalausweis
Informationen zum neuen Personalausweis unter www.personalausweisportal.de
Jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sofern er sich nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Seit 01.01.2024 werden auch für Kinder nur noch Personal- bzw. Reisepässe ausgestellt. Der Kinderreisepass wurde abgeschafft.
Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle vernichtet wird.
Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. Der Personalausweis wird nicht in jedes Land zur Einreise anerkannt. Fragen Sie deshalb in Ihrem Reisebüro bzw. im Passamt vor evtl. Reisen nach, ob ein Personalausweis für die Einreise ausreicht oder ob ein Reisepass notwendig ist.
Seit 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Personalausweis Pflicht.
Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
- standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch)
- ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis
Fristen/Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für Ihren Personalausweis dauert derzeit ca. 2-3 Wochen. Das Lichtbild wird Ihnen bei der Aushändigung Ihres neuen Ausweises wieder zurückgegeben.
Gebühr: Ein Personalausweis kostet bei einer Gültigkeit von 10 Jahren 37,-- € und bei einer Gültigkeit von 6 Jahren 22,80 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie in dringenden Fällen sofort einen neuen Personalausweis, wird Ihnen ein sogenannter "vorläufiger Personalausweis" ausgestellt. Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Da auch bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
- standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch)
Fristen/Bearbeitungsdauer: Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort.
Gebühr: 10,-- €
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Reisepass
Achtung: Neue Regelung seit 01.11.2005! Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz. Grundsätzlich kann ein Reisepass für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden. Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Behörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig. Daher müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen. Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.
Seit 01.11.2005 wird im Innendeckel des Reisepasses ein Chip angebracht, auf dem die Biometrischen Daten des Antragstellers gespeichert sind. Alle Passämter sind mit einem ePass-Lesegerät ausgestattet. Dieses ermöglicht die Anzeige der gespeicherten Daten auf dem Monitor und kann so von den Antragstellern eingesehen werden.
Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
- Ihren alten Reisepass bzw. Ihren Personalausweis oder Kinderausweis
- Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch.
- ggf. Ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Ihren Bundesvertriebenenausweis.
Fristen/Bearbeitungsdauer: Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 5 - 7 Wochen zu rechnen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.
Gebühr: Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses 37,50 €, für Personen über 24 Jahre seit 01.03.2017 60,- €, ab 01.01.2024 kostet der Reisepass dann 70,-- €.
Wohnortänderungen sind gebührenfrei.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Manche Situationen machen eine schnellere Bearbeitungsdauer notwendig. Hierfür gibt es die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser ist in der Regel binnen 3 Werktagen zur Verfügung. Die Gebühr hierfür beträgt ab 01.11.2005 zusätzlich 32,- €.
Für Personen, welche viel Reisen und oft ein Visum beantragen müssen, gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu bestellen.
Weitere Informationen des Bundesinnenministeriums zu häufigen Fragen zum Reisepass
vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Ausstellung eines normalen Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist und Sie den Pass kurzfristig benötigen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Achtung: Keine Einreise nach USA mit einem vorläufigen Reisepass möglich!!
Zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Lichtbild (biometrietauglich)
- Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass oder Kinderausweis
- standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch)
Fristen/Bearbeitungsdauer: Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.
Gebühr: Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr von 26,-- EUR erhoben.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Kinderreisepass wurden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt
Ausführliche Informatioenen in der Rubrik Kinderpass-Antrag