Kaminkehrer
Für die hoheitlichen Aufgaben (Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheides gem. § 14 SchfHwG, anlassbezogene Überpfüungen gem. § 15 SchfHwG und allgemeine Aufgaben gem. § 13 SchfG) sind in Piding folgende Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig: